Die richtige Antwort ist: B. Zum Führen von halbautomatischen Pistolen Der Waffenschein gemäß deutschem Waffengesetz (WaffG) berechtigt zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit. "Führen" bedeutet, die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums zugriffsbereit bei sich zu tragen. Der Waffenschein ist nicht erforderlich für den Erwerb oder Besitz von Waffen oder Munition – dafür sind andere Erlaubnisse wie die Waffenbesitzkarte notwendig. Weitere Informationen: [Waffenschein – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein)