In der Regel haben Vorstandsvorsitzende eine besondere Stellung im Unternehmen, die mit einem hohen Maß an Verantwortung und Entscheidungsfreiheit verbunden ist. Wenn im Anstellungsvertrag keine Regelungen zu Überstunden getroffen wurden, ist es in der Praxis oft so, dass Vorstandsvorsitzende nicht für Überstunden abrechnen können, da ihre Vergütung in der Regel als Pauschalvergütung für die gesamte Tätigkeit betrachtet wird. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen vertraglichen Vereinbarungen und die Unternehmensrichtlinien zu prüfen, da diese von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um die genauen Rechte und Pflichten zu klären.