Warum darf Vorstandsmitglied nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat sitzen?

Antwort

In einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Vorstandsmitglied nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat derselben Gesellschaft sitzen darf. Diese Regelung dient der Trennung von Geschäftsführung und Kontrolle und ist im Aktiengesetz (AktG) verankert. Der Vorstand ist für die operative Führung und das Tagesgeschäft der AG verantwortlich, während der Aufsichtsrat die Aufgabe hat, den Vorstand zu überwachen und zu kontrollieren. Diese Trennung soll Interessenkonflikte vermeiden und sicherstellen, dass der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion unabhängig und objektiv ausüben kann. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 105 Abs. 1 AktG, der besagt, dass ein Vorstandsmitglied nicht gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrats derselben Gesellschaft sein darf. Diese Regelung soll die Unabhängigkeit und Effektivität der Überwachung durch den Aufsichtsrat gewährleisten.

Kategorie: Recht Tags: Vorstand Aufsichtsrat AG
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