Der Begriff „gleichberechtigt“ bei mehreren Ersatzbevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht bedeutet, dass alle benannten Ersatzbevollmächtigten im Falle des Ausfalls des Haupt... [mehr]
Ja, du kannst deine Vorsorgevollmacht bei deiner Krankenkasse hinterlegen. Es ist jedoch ratsam, vorher bei deiner Krankenkasse nachzufragen, ob sie spezielle Anforderungen oder Formulare dafür haben. Die Hinterlegung kann sicherstellen, dass im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit deine Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen und Pflege respektiert werden.
Der Begriff „gleichberechtigt“ bei mehreren Ersatzbevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht bedeutet, dass alle benannten Ersatzbevollmächtigten im Falle des Ausfalls des Haupt... [mehr]
Wenn der Vollmachtgeber bereits dement ist und somit nicht mehr geschäftsfähig oder einwilligungsfähig, kann er keine neue Vorsorgevollmacht mehr erteilen. Die Geschäftsfähigk... [mehr]
Der Unterschied zwischen einem Vorsorgebevollmächtigten und einem ehrenamtlichen Betreuer ist wesentlich und betrifft sowohl die rechtliche Stellung als auch die Aufgaben und die Kontrolle durch... [mehr]
Wenn eine Ersatzbevollmächtigte in einer gemeinschaftlichen, gleichberechtigten Vorsorgevollmacht die Vollmacht nicht ausübt, ergeben sich folgende Konsequenzen: 1. **Handlungsunfähigk... [mehr]
Wenn ein Bevollmächtigter einer gemeinschaftlichen Vorsorgevollmacht seine Vollmacht nicht ausübt, hat das folgende Konsequenzen: 1. **Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers**: Falls... [mehr]