Ja, du kannst deine Vorsorgevollmacht bei deiner Krankenkasse hinterlegen. Es ist jedoch ratsam, vorher bei deiner Krankenkasse nachzufragen, ob sie spezielle Anforderungen oder Formulare dafür haben. Die Hinterlegung kann sicherstellen, dass im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit deine Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen und Pflege respektiert werden.