Für Privatpersonen in Deutschland ist der außergerichtliche Einigungsversuch vor einer Verbraucherinsolvenz gesetzlich vorgeschrieben; die zentrale Vorschrift ist § 305 InsO. Ohne dies...
Die Vorschriften des Privatrechts gelten für alle und nicht nur für Hoheitsträger.
Antwort vomDie Regelungen des Privatrechts gelten für alle Personen und nicht nur für staatliche Institutionen.