Die Notarin war mit diesem Vorgehen nicht einverstanden.
Im Todesfall in der Schweiz sind folgende Schritte zu beachten: 1. **Benachrichtigung der Behörden**: Der Tod muss umgehend dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Dies kann in der Regel von einem Angehörigen oder einer anderen nahestehenden Person erfolgen. 2. **Ärztliche Bescheinigung**: Ein Arzt muss den Tod feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Diese ist für die weiteren Schritte notwendig. 3. **Bestattung organisieren**: Die Angehörigen müssen sich um die Bestattung kümmern. Dies umfasst die Wahl zwischen Erdbestattung, Feuerbestattung oder anderen Formen der Bestattung. Oft wird ein Bestattungsunternehmen hinzugezogen, das bei der Organisation hilft. 4. **Erbschaftsangelegenheiten klären**: Es ist wichtig, sich um die Erbschaft zu kümmern. Dazu gehört die Klärung des Testaments, die Erbfolge und die Meldung beim Nachlassgericht. 5. **Benachrichtigung von Institutionen**: Informiere relevante Institutionen wie Banken, Versicherungen und Arbeitgeber über den Todesfall. 6. **Trauerfeier planen**: Viele Familien entscheiden sich, eine Trauerfeier abzuhalten, um Abschied zu nehmen. Es ist ratsam, sich in dieser schwierigen Zeit Unterstützung von Freunden, Familie oder professionellen Beratern zu suchen.
Die Notarin war mit diesem Vorgehen nicht einverstanden.
Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]