Voraussetzungen für die Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Antwort vom

Die Voraussetzungen für die Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) in Deutschland sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Folgende Punkte sind entscheidend: 1. **Betriebsgröße**: In Betrieben mit mindestens fünf jugendlichen Arbeitnehmern oder Auszubildenden kann eine JAV gebildet werden. 2. **Wahlberechtigte**: Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren sowie alle Auszubildenden, unabhängig vom Alter. 3. **Wahlverfahren**: Die Wahl der JAV erfolgt in geheimer Abstimmung. Die genauen Modalitäten sind im BetrVG festgelegt. 4. **Amtszeit**: Die Amtszeit der JAV beträgt in der Regel zwei Jahre. 5. **Mitbestimmung**: Die JAV hat Mitbestimmungsrechte in bestimmten Angelegenheiten, die die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden betreffen. Es ist wichtig, dass die JAV die Interessen der jungen Arbeitnehmer und Auszubildenden im Betrieb vertritt und sich für deren Rechte einsetzt.

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Wie nennt man es, wenn man ohne Vollmacht einen Stromvertrag für eine andere Person abschließt?

Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...