Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Die Voraussetzungen für das irische Insolvenzrecht hängen von der Art des Verfahrens ab, das angestrebt wird. Im Allgemeinen gibt es zwei Hauptarten der Insolvenzverfahren in Irland: die persönliche Insolvenz und die Unternehmensinsolvenz. 1. **Persönliche Insolvenz**: - **Überschuldung**: Der Schuldner muss nachweisen, dass er seine Schulden nicht begleichen kann. - **Wohnsitz**: Der Schuldner muss in Irland wohnhaft sein oder dort zuletzt wohnhaft gewesen sein. - **Antragstellung**: Der Schuldner muss einen Antrag auf Insolvenz stellen, der von einem Insolvenzverwalter unterstützt wird. 2. **Unternehmensinsolvenz**: - **Zahlungsunfähigkeit**: Das Unternehmen muss zahlungsunfähig sein, d.h. es kann seine Schulden nicht begleichen. - **Gesellschafterbeschluss**: In vielen Fällen ist ein Beschluss der Gesellschafter erforderlich, um das Insolvenzverfahren einzuleiten. - **Antrag auf Liquidation oder Insolvenz**: Das Unternehmen muss einen formellen Antrag auf Liquidation oder ein anderes Insolvenzverfahren stellen. Es ist ratsam, sich von einem Fachmann für Insolvenzrecht beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu verstehen.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]