Welche Voraussetzungen muss ein Arbeitnehmer für die Kandidatur bei einer Betriebsratswahl erfüllen?

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Ein Arbeitnehmer muss in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen, um bei einer Betriebsratswahl kandidieren zu können: 1. **Betriebszugehörigkeit**: Der Arbeitnehmer muss mindestens seit drei Monaten im Betrieb beschäftigt sein. 2. **Wahlberechtigung**: Er muss wahlberechtigt sein, was bedeutet, dass er das 18. Lebensjahr vollendet haben muss. 3. **Kein Ausschluss**: Der Arbeitnehmer darf nicht von der Wahl ausgeschlossen sein, beispielsweise aufgrund einer bestimmten Position im Unternehmen (z.B. leitende Angestellte). Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beachten, da diese die genauen Anforderungen und Verfahren für die Betriebsratswahl festlegen.

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