In der Schweiz kann ein Gläubiger grundsätzlich eine Betreibung einleiten, auch wenn die Rechnung bestritten ist. Der Schuldner hat jedoch das Recht, die Betreibung anzufechten. Wenn der Sch... [mehr]
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Beschluss, der es einem Gläubiger ermöglicht, eine Geldforderung durch Zwangsvollstreckung einzutreiben. Er wird in der Regel erlassen, wenn der Schuldner auf eine Mahnung oder Klage nicht reagiert hat. Der Vollstreckungsbescheid wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt und kann zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners führen, beispielsweise durch Pfändung von Konten oder Löhnen. Der Schuldner hat die Möglichkeit, gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch einzulegen, um die Vollstreckung zu verhindern.
In der Schweiz kann ein Gläubiger grundsätzlich eine Betreibung einleiten, auch wenn die Rechnung bestritten ist. Der Schuldner hat jedoch das Recht, die Betreibung anzufechten. Wenn der Sch... [mehr]
Nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind in der Regel Entscheidungen, die nicht die Voraussetzungen für eine sofortige Vollstreckung erfüllen. Dazu gehören beis... [mehr]