In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Beschluss, der es einem Gläubiger ermöglicht, eine Geldforderung durch Zwangsvollstreckung einzutreiben. Er wird in der Regel erlassen, wenn der Schuldner auf eine Mahnung oder Klage nicht reagiert hat. Der Vollstreckungsbescheid wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt und kann zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners führen, beispielsweise durch Pfändung von Konten oder Löhnen. Der Schuldner hat die Möglichkeit, gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch einzulegen, um die Vollstreckung zu verhindern.
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]