Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]
Ja, die Erteilung einer Vollmacht ist empfangsbedürftig. Das bedeutet, dass die Vollmacht dem Bevollmächtigten gegenüber erklärt werden muss, damit sie wirksam wird. Die Vollmacht wird erst mit dem Zugang der Erklärung beim Bevollmächtigten wirksam.
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]