Ist eine Vollmachtserteilung empfangsbedürftig?

Antwort

Ja, die Erteilung einer Vollmacht ist empfangsbedürftig. Das bedeutet, dass die Vollmacht dem Bevollmächtigten gegenüber erklärt werden muss, damit sie wirksam wird. Die Vollmacht wird erst mit dem Zugang der Erklärung beim Bevollmächtigten wirksam.

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