Ist eine Vollmachtserteilung empfangsbedürftig?

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Ja, die Erteilung einer Vollmacht ist empfangsbedürftig. Das bedeutet, dass die Vollmacht dem Bevollmächtigten gegenüber erklärt werden muss, damit sie wirksam wird. Die Vollmacht wird erst mit dem Zugang der Erklärung beim Bevollmächtigten wirksam.

Kategorie: Recht Tags: Vollmacht Erteilung Empfang

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