Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]
Ja, die Erteilung einer Vollmacht ist empfangsbedürftig. Das bedeutet, dass die Vollmacht dem Bevollmächtigten gegenüber erklärt werden muss, damit sie wirksam wird. Die Vollmacht wird erst mit dem Zugang der Erklärung beim Bevollmächtigten wirksam.
Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]