Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...
Ja, in diesem Fall bist du der Vollmachtgeber. Wenn du einer anderen Person die Erlaubnis gibst, ein Paket in deinem Namen abzuholen, erteilst du ihr eine Vollmacht. Es ist ratsam, eine schriftliche Vollmacht auszustellen, um Missverständnisse zu vermeiden, insbesondere wenn es sich um wertvolle oder wichtige Sendungen handelt.
Wenn du ohne Vollmacht einen Stromvertrag im Namen einer anderen Person abschließt, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes "**Handeln ohne Vertretungsmacht**" (§ 177 BGB). D...