Muss bei der Vollmacht die aktuelle oder die neue Adresse stehen?

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In einer Vollmacht sollte in der Regel die aktuelle Adresse der bevollmächtigenden Person angegeben werden. Es ist wichtig, dass die Kontaktd korrekt sind, um sicherzustellen, dass die Vollmacht rechtlich gültig ist und die betroffenen Parteien im Bedarfsfall erreicht werden können. Wenn die neue Adresse relevant ist, kann es sinnvoll sein, diese ebenfalls zu erwähnen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Kategorie: Recht Tags: Vollmacht Adresse Aktuell

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