Verwaltungsvorschriften sind nicht automatisch Bestandteil von VOB-Verträgen (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Sie müssen explizit in den Vertragsunterlagen vereinbart werden. In der Regel werden Verwaltungsvorschriften in den Ausschreibungsunterlagen oder im Vertragstext selbst aufgeführt, um sicherzustellen, dass beide Vertragsparteien über deren Geltung informiert sind und diese akzeptieren.