Ja, grundsätzlich kann der Anwalt auch nachträglich noch Verzugszinsen fordern, selbst wenn sie in der ersten Mahnung nicht ausdrücklich verlangt wurden. Sobald du mit einer Zahlung in... [mehr]
Ja, bei einem beidseitigen Handelsgeschäft zwischen zwei Kaufleuten können Verzugszinsen berechnet werden. Nach § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Gläubiger Anspruch auf Verzugszinsen, wenn der Schuldner in Verzug gerät. Bei Handelsgeschäften beträgt der Verzugszinssatz in der Regel 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Es ist wichtig, dass die Voraussetzungen für den Verzug erfüllt sind, was in der Regel bedeutet, dass eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wurde und der Gläubiger den Schuldner in Verzug gesetzt hat.
Ja, grundsätzlich kann der Anwalt auch nachträglich noch Verzugszinsen fordern, selbst wenn sie in der ersten Mahnung nicht ausdrücklich verlangt wurden. Sobald du mit einer Zahlung in... [mehr]