Wie kann in Verkaufs- und Lieferbedingungen ein Verweis auf die Datenschutzerklärung formuliert werden?

Antwort

Ein Verweis auf die Datenschutzerklärung in Verkaufs- und Lieferbedingungen könnte beispielsweise so formuliert werden: „Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter [Link zur Datenschutzerklärung].“ Alternativ, etwas formeller: „Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter [Link zur Datenschutzerklärung].“ Wichtig ist, dass der Link zur Datenschutzerklärung direkt anklickbar ist, wenn die Bedingungen online bereitgestellt werden.

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