Nein – so pauschal ist das in der Regel nicht wirksam. Wenn du einen wirksamen Widerruf bei einem Fernabsatzkauf erklärt hast, darf ein Händler dir die Erstattung nicht einfach mit dem...
Wie kann in Verkaufs- und Lieferbedingungen ein Verweis auf die Datenschutzerklärung formuliert werden?
Antwort vomEin Verweis auf die Datenschutzerklärung in Verkaufs- und Lieferbedingungen könnte beispielsweise so formuliert werden: „Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter [Link zur Datenschutzerklärung].“ Alternativ, etwas formeller: „Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter [Link zur Datenschutzerklärung].“ Wichtig ist, dass der Link zur Datenschutzerklärung direkt anklickbar ist, wenn die Bedingungen online bereitgestellt werden.