Ohne den vorherigen Kontext ist das nicht eindeutig beantwortbar. Für die Schweiz gilt oft nicht automatisch dasselbe wie für Deutschland, weil die Schweiz ein eigenes Rechtssystem und eige...
Entspricht im Verwaltungsverfahrensrecht § 45 SGB X.
Antwort vomJa, im Verwaltungsverfahrensrecht gibt es eine § 45 SGB X entsprechende Regelung. Diese findet sich in § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). § 48 VwVfG regelt die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts, ähnlich wie § 45 SGB X die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts im Sozialgesetzbuch X regelt. Weitere Informationen zum Verwaltungsverfahrensgesetz findest du hier: [Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html).