Welche Norm prüft ein Verwaltungsgericht bei formell rechtswidrigen Maßnahmen?

Antwort

Wenn eine Maßnahme formell rechtswidrig ist, prüft das Verwaltungsgericht in der Regel die Einhaltung der formellen Anforderungen, die sich aus den einschlägigen Verfahrensvorschriften ergeben. Diese Vorschriften sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt, je nach Art der Maßnahme und dem jeweiligen Rechtsgebiet. Zu den wichtigsten Normen gehören: 1. **Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)**: Dieses Gesetz regelt das allgemeine Verwaltungsverfahren und enthält Vorschriften über die Form und das Verfahren von Verwaltungsakten, wie z.B. Anhörungspflichten (§ 28 VwVfG), Begründungspflichten (§ 39 VwVfG) und Zustellungsvorschriften (§ 41 VwVfG). 2. **Spezielle Verfahrensgesetze**: Je nach Rechtsgebiet können auch spezielle Verfahrensgesetze relevant sein, wie z.B. das Sozialgesetzbuch (SGB) im Sozialrecht oder die Abgabenordnung (AO) im Steuerrecht. 3. **Verfassungsrechtliche Vorgaben**: Auch die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben, wie das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) oder das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG), kann geprüft werden. Das Verwaltungsgericht prüft also, ob die formellen Anforderungen, die in diesen Normen festgelegt sind, eingehalten wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Maßnahme als formell rechtswidrig eingestuft werden.

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