Kommt der Vertrag zustande, wenn ein Stellvertreter nicht im fremden Namen handelt?

Antwort

Ja, das ist richtig. Wenn ein Stellvertreter nicht im fremden Namen handelt, sondern im eigenen Namen, kommt der Vertrag mit ihm selbst zustande. Dies wird auch als "Handeln unter eigenem Namen" bezeichnet. In diesem Fall tritt der Stellvertreter als Vertragspartner auf und ist selbst an die Vertragsbedingungen gebunden.

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