Ist ein Vertrag mit i.V. gültig?

Antwort vom

Ja, ein Vertrag, der mit "i.V." (in Vertretung) unterschrieben wird, kann gültig sein, sofern die Person, die in Vertretung unterschreibt, dazu bevollmächtigt ist. Die Vertretung muss rechtlich wirksam sein, was bedeutet, dass die vertretende Person eine entsprechende Vollmacht haben muss, die sie berechtigt, im Namen des Vertretenen zu handeln. Fehlt diese Vollmacht, kann der Vertrag unter Umständen unwirksam sein.

Verwandte Fragen

Warum einen nichtigen Vertrag widerrufen?

Einen nichtigen Vertrag musst du grundsätzlich nicht widerrufen, weil er rechtlich von Anfang an unwirksam ist. Ein Widerruf kann trotzdem praktisch sinnvoll sein, um klarzustellen, dass du dich...

Unterschied zwischen Nichtigkeit und Unwirksamkeit?

„Nichtigkeit“ ist der stärkere Fall: Ein Rechtsgeschäft gilt von Anfang an als rechtlich nicht existent. „Unwirksamkeit“ ist der Oberbegriff und umfasst auch Fäl...

Wer vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 9b WEG?

Grundsätzlich vertritt der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – gerichtlich und außergerichtlich. Gegenüber dem Verwalter selbst vertritt aber nicht er sich s...

Wie kündige ich Win Rizer?

Wenn du für „Win Rizer“ zahlst, solltest du die Kündigung nicht nur in der App oder per Deinstallation versuchen, sondern die Abbuchung direkt an der Zahlungsquelle stoppen und d...

Was ist Zivilrecht einfach erklärt?

Zivilrecht regelt Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Einfach gesagt: Es geht darum, wer welche Rechte und Pflichten gegenüber anderen hat. Beispiele: Kaufverträge Mie...