Wann gilt ein Vertrag als richtig erfüllt gemäß OR mit Artikelnummer?

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Ein Vertrag gilt gemäß dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) als richtig erfüllt, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden. Dies ist in Artikel 68 OR geregelt: **Art. 68 OR:** > "Der Schuldner ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Gegenleistung anbietet oder erbringt." Zusätzlich sind die allgemeinen Bestimmungen zur Erfüllung von Verträgen in den Artikeln 68 bis 96 OR zu finden. Diese Artikel regeln unter anderem die Art und Weise der Erfüllung, den Erfüllungsort, die Erfüllungszeit und die Folgen der Nichterfüllung. Für weitere Informationen: [Obligationenrecht (OR)](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html)

Kategorie: Recht Tags: Vertrag Erfüllung OR

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