Wann liegt ein Verstoß gegen die Treuepflichten des Gesellschafters einer OHG vor?

Antwort

Ein Verstoß gegen die Treuepflicht eines Gesellschafters einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) liegt vor, wenn der Gesellschafter seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft und den anderen Gesellschaftern verletzt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn: 1. **Wettbewerbsverbot**: Ein Gesellschafter ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter in direkter Konkurrenz zur OHG tätig wird. 2. **Verschwiegenheitspflicht**: Informationen, die für die Gesellschaft von Bedeutung sind, an Dritte weitergegeben werden. 3. **Schädigung der Gesellschaft**: Handlungen vorgenommen werden, die der Gesellschaft schaden, sei es durch unlautere Geschäftspraktiken oder durch Missbrauch von Gesellschaftsvermögen. 4. **Unangemessene Entnahmen**: Der Gesellschafter unzulässige oder übermäßige Entnahmen aus der Gesellschaft vornimmt, die nicht im Einklang mit den Vereinbarungen stehen. Insgesamt ist die Treuepflicht darauf ausgerichtet, das Vertrauen und die Zusammenarbeit innerhalb der Gesellschaft zu wahren. Ein Verstoß kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Schadensersatzansprüchen oder der Möglichkeit, den Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen.

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