Das zu späte Vorbringen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann als Schlechtleistung angesehen werden, insbesondere wenn dadurch die ordnungsgemäße Durchführung von Arbeitsabläufen oder die Einhaltung von Fristen beeinträchtigt wird. In vielen Fällen sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit zeitnah zu melden und entsprechende Bescheinigungen rechtzeitig vorzulegen. Ein verspätetes Vorbringen kann zu Problemen führen, wie z.B. der Ablehnung von Krankheitszeiten oder der Inanspruchnahme von Entgeltfortzahlung. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände und die geltenden Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu berücksichtigen.