Ja, im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden bei einer Scheidung sowohl für Angestellte als auch für Beamte Rentenanwartschaften ausgeglichen. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner geteilt werden. Für die Beamtin werden die Pensionsansprüche in Rentenanwartschaften umgerechnet und entsprechend ausgeglichen. Dies kann dazu führen, dass für den Angestellten zusätzliche Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet werden.