Wie nennt man das Verschulden, womit der Patient aus Delikt gegen das Krankenhaus klagen kann?

Antwort

Das Verschulden, mit dem der Patient direkt aus Delikt gegen das Krankenhaus vorgehen kann, wird als "Organisationsverschulden" bezeichnet. Dabei handelt es sich um Fehler in der Organisation und Struktur des Krankenhauses, die zu einem Schaden beim Patienten führen.

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