Rechtsobjekte sind Gegenstände, auf die sich rechtliche Ansprüche und Rechte beziehen können. Sie lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen: 1. **Sachen**: Dies sind körperliche Gegenstände. Sie werden weiter unterteilt in: - **Bewegliche Sachen**: Zum Beispiel Autos, Möbel oder Kleidung. - **Unbewegliche Sachen**: Dazu gehören Grundstücke und Gebäude. 2. **Tiere**: Tiere sind zwar keine Sachen im rechtlichen Sinne, werden aber in vielen Rechtsordnungen ähnlich behandelt. Es gibt jedoch spezielle Schutzvorschriften für Tiere. 3. **Rechte**: Diese umfassen immaterielle Güter, die nicht körperlich sind, aber dennoch rechtlich geschützt werden können. Beispiele sind: - **Forderungen**: Ansprüche auf Leistungen, wie etwa Geldforderungen. - **Immaterialgüterrechte**: Dazu gehören Patente, Urheberrechte und Markenrechte. 4. **Sonstige Rechtsobjekte**: Hierzu zählen alle anderen Gegenstände, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, wie zum Beispiel: - **Energie**: Elektrizität oder Gas. - **Daten**: Digitale Informationen, die rechtlich geschützt sein können. Diese Kategorien helfen dabei, rechtliche Beziehungen und Ansprüche klar zu definieren und zu regeln.