Wie lässt sich aus der RL2006/42/EG eine Verpflichtung zur Durchführung einer FMEA ableiten?

Antwort

Die RL2006/42/EG, auch bekannt als Maschinenrichtlinie, legt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für die Konstruktion und den Bau von Maschinen fest. Eine direkte Verpflichtung zur Durchführung einer FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse) wird in der Richtlinie nicht explizit erwähnt. Allerdings lässt sich die Notwendigkeit einer systematischen Risikobeurteilung, zu der auch eine FMEA gehören kann, aus den allgemeinen Anforderungen ableiten. Gemäß Anhang I der Maschinenrichtlinie müssen Hersteller eine Risikobeurteilung durchführen, um die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln und zu erfüllen. Dies umfasst: 1. **Identifikation von Gefährdungen**: Alle potenziellen Gefährdungen, die mit der Maschine verbunden sind, müssen identifiziert werden. 2. **Risikobewertung**: Die Risiken, die aus diesen Gefährdungen resultieren, müssen bewertet werden. 3. **Risikominderung**: Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der identifizierten Risiken müssen ergriffen werden. Eine FMEA ist eine anerkannte Methode zur systematischen Identifikation und Bewertung von potenziellen Fehlern und deren Auswirkungen. Sie kann daher ein geeignetes Werkzeug sein, um die Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen, insbesondere im Rahmen der Risikobeurteilung. Zusammengefasst: Während die Maschinenrichtlinie RL2006/42/EG keine explizite Verpflichtung zur Durchführung einer FMEA enthält, kann die Anwendung der FMEA als Teil der geforderten Risikobeurteilung sinnvoll und nützlich sein, um die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie zu erfüllen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten