Reicht ein Vermerk der Behörde in der Akte, dass das Original vorgelegt wurde?

Antwort

Ja, in vielen Fällen reicht ein Vermerk der Behörde in der Akte aus, dass das Original eines Dokuments vorgelegt wurde. Dieser Vermerk dient als Nachweis dafür, dass die Behörde das Original gesehen und überprüft hat. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Behörde oder des jeweiligen Verfahrens zu beachten, da diese variieren können. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde zu erkundigen.

Kategorie: Recht Tags: Behörde Vermerk Original
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