In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Ja, in vielen Fällen reicht ein Vermerk der Behörde in der Akte aus, dass das Original eines Dokuments vorgelegt wurde. Dieser Vermerk dient als Nachweis dafür, dass die Behörde das Original gesehen und überprüft hat. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Behörde oder des jeweiligen Verfahrens zu beachten, da diese variieren können. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde zu erkundigen.
In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb... [mehr]