Ja, bei einer Waffenaufbewahrungskontrolle stellen Behördenmitarbeiter in der Regel auch Fragen. Ziel der Kontrolle ist es, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zur sicheren Aufbewahru... [mehr]
Ja, in vielen Fällen reicht ein Vermerk der Behörde in der Akte aus, dass das Original eines Dokuments vorgelegt wurde. Dieser Vermerk dient als Nachweis dafür, dass die Behörde das Original gesehen und überprüft hat. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Behörde oder des jeweiligen Verfahrens zu beachten, da diese variieren können. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde zu erkundigen.
Ja, bei einer Waffenaufbewahrungskontrolle stellen Behördenmitarbeiter in der Regel auch Fragen. Ziel der Kontrolle ist es, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zur sicheren Aufbewahru... [mehr]
Wenn die Stadt Mainz personenbezogene Daten missbraucht hat, ist in der Regel der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) zuständig. Die... [mehr]