In Deutschland wird der Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtM) durch das Bundesopiumamt überwacht. Dieses Amt ist Teil des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und ist verantwortlich für die Kontrolle und Überwachung des Handels mit Betäubungsmitteln sowie deren Verschreibung und Abgabe.