Darf ich ab 12 schon Haarprodukte verkaufen in der Schweiz?

Antwort

In der Schweiz gibt es keine spezifischen Gesetze, die den Verkauf von Haarprodukten durch Minderjährige regeln. Allerdings gibt es allgemeine Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen und zur Geschäftsfähigkeit. Gemäß dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) sind Personen unter 18 Jahren beschränkt handlungsfähig. Das bedeutet, dass sie für rechtliche Geschäfte die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) benötigen. Wenn du also 12 Jahre alt bist und Haarprodukte verkaufen möchtest, benötigst du die Zustimmung deiner Eltern oder gesetzlichen Vertreter. Zudem müssen alle gesetzlichen Anforderungen an den Verkauf von Kosmetikprodukten, wie z.B. die Einhaltung von Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften, erfüllt werden. Weitere Informationen findest du im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und bei den zuständigen kantonalen Behörden.

Kategorie: Recht Tags: Verkauf Alter Schweiz
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