In der Schweiz solltest du dich bei Verdacht auf Onlinebetrug an die örtliche Kantonspolizei wenden. Du kannst entweder direkt bei der Polizeistelle in deinem Wohnkanton Anzeige erstatten oder di... [mehr]
In der Schweiz gibt es keine spezifischen Gesetze, die den Verkauf von Haarprodukten durch Minderjährige regeln. Allerdings gibt es allgemeine Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen und zur Geschäftsfähigkeit. Gemäß dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) sind Personen unter 18 Jahren beschränkt handlungsfähig. Das bedeutet, dass sie für rechtliche Geschäfte die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) benötigen. Wenn du also 12 Jahre alt bist und Haarprodukte verkaufen möchtest, benötigst du die Zustimmung deiner Eltern oder gesetzlichen Vertreter. Zudem müssen alle gesetzlichen Anforderungen an den Verkauf von Kosmetikprodukten, wie z.B. die Einhaltung von Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften, erfüllt werden. Weitere Informationen findest du im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und bei den zuständigen kantonalen Behörden.
In der Schweiz solltest du dich bei Verdacht auf Onlinebetrug an die örtliche Kantonspolizei wenden. Du kannst entweder direkt bei der Polizeistelle in deinem Wohnkanton Anzeige erstatten oder di... [mehr]
In der Schweiz gilt in der Begegnungszone eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die Bussen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Begegnungszone sind wie folgt gestaffelt (Stand... [mehr]