Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Das erlaubte Alter eines Kindes hängt stark vom jeweiligen Kontext ab, zum Beispiel: - Für den Kindergeldanspruch in Deutschland: Bis zum 18. Lebe... [mehr]
In der Schweiz gibt es keine spezifischen Gesetze, die den Verkauf von Haarprodukten durch Minderjährige regeln. Allerdings gibt es allgemeine Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen und zur Geschäftsfähigkeit. Gemäß dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) sind Personen unter 18 Jahren beschränkt handlungsfähig. Das bedeutet, dass sie für rechtliche Geschäfte die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) benötigen. Wenn du also 12 Jahre alt bist und Haarprodukte verkaufen möchtest, benötigst du die Zustimmung deiner Eltern oder gesetzlichen Vertreter. Zudem müssen alle gesetzlichen Anforderungen an den Verkauf von Kosmetikprodukten, wie z.B. die Einhaltung von Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften, erfüllt werden. Weitere Informationen findest du im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und bei den zuständigen kantonalen Behörden.
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Das erlaubte Alter eines Kindes hängt stark vom jeweiligen Kontext ab, zum Beispiel: - Für den Kindergeldanspruch in Deutschland: Bis zum 18. Lebe... [mehr]
Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]