Das neue EU-Recht schreibt nicht vor, dass Privatleute beim Verkauf von gebrauchten Waren zwingend eine Garantie von einem Jahr und ein Umtauschrecht gewähren müssen. Die gesetzliche Gew&aum... [mehr]
Der Satz „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Garantie und Rücknahme“ ist grammatikalisch verständlich, aber stilistisch und rechtlich nicht ganz optimal formuliert. Korrekt und üblicher ist die Formulierung: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Garantie und Rücknahme.“ oder etwas ausführlicher: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.“ Wichtig: In Deutschland gibt es rechtliche Vorgaben, insbesondere beim Verkauf zwischen Privatpersonen und beim gewerblichen Verkauf. Privatpersonen können die Gewährleistung ausschließen, Händler jedoch nicht ohne Weiteres. Die Formulierung sollte also immer an die jeweilige Situation angepasst werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei [IHK](https://www.ihk.de/) oder [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/). Fazit: Der Satz ist verständlich, aber „unter Ausschluss jeglicher Garantie und Rücknahme“ ist stilistisch besser. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.
Das neue EU-Recht schreibt nicht vor, dass Privatleute beim Verkauf von gebrauchten Waren zwingend eine Garantie von einem Jahr und ein Umtauschrecht gewähren müssen. Die gesetzliche Gew&aum... [mehr]