Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verjähren gemäß § 11 UKlaG in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der...
Die Verjährungsfristen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind in den §§ bis 218 geregelt. Hier sind die wichtigsten Fristen: 1. **Regelverjährungsfrist**: 3 Jahre (§ 195 BGB) – Diese Frist gilt für die meisten Ansprüche, die nicht ausdrücklich einer anderen Frist unterliegen. 2. **Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche**: 3 Jahre (§ 195 BGB) – Diese Frist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat. 3. **Verjährungsfrist für Ansprüche auf Herausgabe oder Rückgabe**: 10 Jahre (§ 196 BGB) – Diese Frist gilt für Ansprüche, die auf einem Eigentum oder einem anderen dinglichen Recht beruhen. 4. **Verjährungsfrist für Ansprüche aus unerlaubter Handlung**: 3 Jahre (§ 199 BGB) – Diese Frist beginnt ebenfalls mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. 5. **Verjährungsfrist für bestimmte Ansprüche im Bauvertragsrecht**: 5 Jahre (§ 634a BGB) – Diese Frist gilt für Mängelansprüche. 6. **Verjährungsfrist für Ansprüche aus Verträgen über die Lieferung von Waren**: 2 Jahre (§ 438 BGB) – Diese Frist gilt für Mängelansprüche bei Kaufverträgen. Es gibt auch spezielle Regelungen für bestimmte Ansprüche, die abweichende Fristen vorsehen. Es ist wichtig, die genauen Umstände des jeweiligen Falls zu berücksichtigen, um die richtige Verjährungsfrist zu bestimmen.
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