Ob nach Ablauf von zwei Jahren noch Nachbesserung verlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Werkvertrag (z. B. bei der Installation einer Heizungsanlage) handelt und ob die Verj&a... [mehr]
Ja, in der Regel beginnt die Verjährungsfrist bei einer Nachbesserung erneut. Dies ist im deutschen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach § 212 BGB beginnt die Verjährungsfrist neu, wenn der Schuldner durch eine Handlung, wie z.B. eine Nachbesserung, den Anspruch anerkennt. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände und den Vertrag zu prüfen, da es Ausnahmen und spezielle Regelungen geben kann.
Ob nach Ablauf von zwei Jahren noch Nachbesserung verlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Werkvertrag (z. B. bei der Installation einer Heizungsanlage) handelt und ob die Verj&a... [mehr]