Kann die Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung Teil B der Brandschutzverordnung entnommen werden?

Antwort

Ja, die Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Brandschutzverordnung, insbesondere im Teil B, der sich mit den Anforderungen an den baulichen Brandschutz befasst. Dieser Teil legt fest, welche Maßnahmen und baulichen Anforderungen notwendig sind, um die Ausbreitung von Bränden und Rauch zu verhindern und somit die Sicherheit von Personen und Gebäuden zu gewährleisten. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften und Anforderungen in der jeweiligen Landesbauordnung oder Brandschutzverordnung zu prüfen, da diese variieren können.

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