Wie steht die Hehlerei zu Eigentums- und Vermögensdelikten?

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Hehlerei steht in einem engen Verhältnis zu den Eigentums- und Vermögensdelikten, da sie häufig als Folge solcher Delikte auftritt. Eigentumsdelikte, wie Diebstahl oder Raub, betreffen das Vermögen einer Person, während Hehlerei den Umgang mit gestohlenem Eigentum betrifft. Im deutschen Strafrecht ist Hehlerei gemäß § 259 StGB definiert. Sie setzt voraus, dass jemand ein durch ein Eigentumsdelikt erlangtes Gut erwirbt, verkauft oder sonst darüber verfügt, obwohl er weiß, dass es sich um gestohlenes Eigentum handelt. Somit ist Hehlerei ein Delikt, das die Folgen von Eigentumsdelikten behandelt und darauf abzielt, den Handel mit gestohlenem Eigentum zu unterbinden und die Eigentumsrechte zu schützen.

Kategorie: Recht Tags: Hehlerei Eigentum Vermögen