Bekommt ein RA Vergütung bei anhängigem Verfahren?

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In Deutschland erhält ein Rechtsanwalt (RA) grundsätzlich keine Vergütung für die bloße Anzeige oder Mitteilung eines anhängigen Verfahrens, solange das Verfahren noch nicht rechtshängig ist. Die Vergütung eines Rechtsanwalts setzt in der Regel voraus, dass er tatsächlich tätig wird, also Leistungen erbringt, die im Rahmen des Mandats oder der Vertretung des Mandanten anfallen. Die Vergütung erfolgt meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das spezifische Regelungen für die Abrechnung von Leistungen im Rahmen von rechtlichen Verfahren enthält. Wenn der Anwalt jedoch aktiv tätig wird, etwa durch die Einreichung von Schriftsätzen oder die Vertretung in einer Verhandlung, kann er dafür eine Vergütung verlangen

Kategorie: Recht Tags: RA Vergütung Verfahren

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