Das religiös-islamistische Rechtsverständnis basiert auf den Prinzipien des Islam, insbesondere dem Koran und der Sunna (den Überlieferungen des Propheten Muhammad). Es ist oft stark von der Scharia geprägt, die als göttliches Recht angesehen wird und sowohl persönliche als auch gesellschaftliche Aspekte des Lebens regelt. Im Vergleich dazu ist das wesentliche Rechtsverständnis in vielen westlichen Ländern oft säkular und basiert auf den Prinzipien der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Hierbei wird das Recht als ein von Menschen geschaffenes System betrachtet, das sich an gesellschaftlichen Bedürfnissen orientiert und sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln kann. Einige zentrale Unterschiede sind: 1. **Quelle des Rechts**: Im islamistischen Rechtsverständnis ist die Scharia die Hauptquelle, während im westlichen Rechtssystem Gesetze durch Parlamente und Gerichte erlassen werden. 2. **Flexibilität**: Das westliche Rechtssystem ist oft flexibler und anpassungsfähiger an gesellschaftliche Veränderungen, während das islamistische Recht als unveränderlich angesehen wird, da es als göttlich offenbart betrachtet wird. 3. **Rechtsinterpretation**: Im Islam gibt es verschiedene Schulen der Rechtsauslegung (Fiqh), die unterschiedliche Ansichten vertreten können. Im westlichen Recht gibt es ebenfalls verschiedene juristische Schulen, jedoch ist die Auslegung oft stärker an den aktuellen gesellschaftlichen Kontext gebunden. 4. **Individuelle Rechte**: Das westliche Rechtssystem legt großen Wert auf individuelle Rechte und Freiheiten, während im islamistischen Rechtsverständnis die Gemeinschaft und die Einhaltung religiöser Normen oft im Vordergrund stehen. Diese Unterschiede führen zu unterschiedlichen Ansätzen in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und der gesellschaftlichen Normen.