Ja, für den Inhalt einer Pressemeldung kannst du grundsätzlich haftbar gemacht werden. Die Haftung hängt davon ab, ob durch die Pressemeldung Rechte Dritter verletzt werden, zum Beispie... [mehr]
Die Frist für die Vergabeveröffentlichung kann unter bestimmten Bedingungen auf 15 Tage reduziert werden. Dies ist im europäischen Vergaberecht geregelt, insbesondere in der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe. Die Frist kann verkürzt werden, wenn: 1. **Dringlichkeit**: Es liegt eine besondere Dringlichkeit vor, die durch unvorhersehbare Ereignisse verursacht wurde und die Einhaltung der regulären Fristen unmöglich macht. 2. **Elektronische Übermittlung**: Die Bekanntmachung und die Bereitstellung der Vergabeunterlagen erfolgen vollständig elektronisch. In diesem Fall kann die Frist um 5 Tage verkürzt werden. 3. **Vorinformation**: Wenn eine Vorinformation veröffentlicht wurde, die alle erforderlichen Informationen enthält und diese mindestens 35 Tage und höchstens 12 Monate vor dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung veröffentlicht wurde, kann die Frist ebenfalls verkürzt werden. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen und Voraussetzungen im jeweiligen nationalen Vergaberecht zu prüfen, da diese die europäischen Richtlinien umsetzen und spezifische Regelungen enthalten können.
Ja, für den Inhalt einer Pressemeldung kannst du grundsätzlich haftbar gemacht werden. Die Haftung hängt davon ab, ob durch die Pressemeldung Rechte Dritter verletzt werden, zum Beispie... [mehr]