Die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ sind ungeschriebene, historisch gewachsene Kernprinzipien, die das deutsche Berufsbeamtentum prägen. Sie sind in Art. 33 Abs.... [mehr]
Die Verfassung von 1849, die für den Deutschen Bund entworfen wurde, war in ihrer Grundstruktur föderalistisch angelegt. Sie sah eine starke Beteiligung der einzelnen deutschen Staaten vor und betonte die Souveränität der Länder. Gleichzeitig gab es jedoch auch zentrale Elemente, wie die Schaffung eines einheitlichen deutschen Parlaments und einer zentralen Exekutive. Insgesamt kann man sagen, dass die Verfassung eine Mischung aus föderalistischen und zentralistischen Ansätzen darstellte, wobei der föderalistische Charakter im Vordergrund stand.
Die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ sind ungeschriebene, historisch gewachsene Kernprinzipien, die das deutsche Berufsbeamtentum prägen. Sie sind in Art. 33 Abs.... [mehr]