Nein, das trifft nicht zu. Chemikalienschutzhandschuhe der Kategorie I nach der EU-Verordnung 2016/425 müssen kein Verfallsdatum aufweisen. Die Pflicht zur Angabe eines Verfallsdatums gilt explizit für persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III, da diese für Risiken mit sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden vorgesehen ist. Kategorie I umfasst hingegen nur einfache Risiken, bei denen der Benutzer die Auswirkungen rechtzeitig erkennen kann. Weitere Informationen zur PSA-Kategorisierung und den Anforderungen findest du direkt in der [EU-Verordnung 2016/425](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0425).