Kann ich einen Verfahrensfehler per Feststellung beim Amtsgericht beantragen?

Antwort

Ja, es ist möglich, einen Verfahrensfehler beim Amtsgericht geltend zu machen. Dies geschieht in der Regel durch die Einlegung eines Rechtsmittels, wie z.B. einer Beschwerde oder Berufung, je nach Art des Verfahrens und des Fehlers. Es ist ratsam, sich dabei von einem Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden und die Erfolgsaussichten geprüft werden.

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