Eine Vereinsmitgliedschaft kündigst du wirksam nur nach der Satzung des Vereins; entscheidend sind dort Kündigungsfrist, Form und der richtige Empfänger. Fehlt eine Sonderregel, wirkt d...
Endet die Vereinsmitgliedschaft automatisch mit dem Tod oder gilt sie bis zum 31.12. weiter?
Antwort vomVereinsrechtlich endet die Mitgliedschaft mit dem Tod des Mitglieds – das „Austrittsdatum“ ist damit in der Praxis das Sterbedatum. Eine Fortführung „bis zum 31.12.“ gibt es grundsätzlich nicht, weil eine Mitgliedschaft höchstpersönlich ist und mit dem Tod erlischt. Wichtig ist die Abgrenzung zur **Beitragspflicht**: Ob und in welchem Umfang für das laufende Jahr noch Beiträge geschuldet sind (z.B. anteilig bis zum Sterbemonat oder voller Jahresbeitrag), richtet sich nach **Satzung/Beitragsordnung** und ggf. nach der konkreten Beitragsfälligkeit. Vereinsintern kann man das Mitglied in Listen aus Verwaltungsgründen noch bis Jahresende „führen“, rechtlich ist es aber ab dem Sterbedatum kein Mitglied mehr.
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Wenn du „für einen Verein kündigen“ meinst: Das geht nur, wenn du dazu bevollmächtigt bist oder gesetzlich vertretungsberechtigt bist. Ohne Vollmacht ist die Kündigung...