Ein Verein wird in Deutschland beim zuständigen Vereinsregister eingetragen. Das Vereinsregister wird beim Amtsgericht (Registergericht) geführt, das für den Sitz des Vereins zustä... [mehr]
In einem Verein haben sowohl der Vorstand als auch die Mitgliederversammlung wichtige Rollen, aber ihre Zuständigkeiten sind unterschiedlich und durch die Satzung des Vereins geregelt. 1. **Vorstand**: Der Vorstand ist für die laufenden Geschäfte und die Vertretung des Vereins nach außen zuständig. Er trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm durch die Satzung übertragenen Aufgaben und Befugnisse. 2. **Mitgliederversammlung**: Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie hat das Recht, grundlegende Entscheidungen zu treffen, wie z.B. die Wahl und Abberufung des Vorstands, Satzungsänderungen, die Genehmigung des Haushaltsplans und die Auflösung des Vereins. In der Regel hat die Mitgliederversammlung das letzte Wort bei wichtigen Entscheidungen, während der Vorstand für die tägliche Verwaltung und Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich ist. Die genaue Verteilung der Zuständigkeiten sollte in der Satzung des jeweiligen Vereins festgelegt sein.
Ein Verein wird in Deutschland beim zuständigen Vereinsregister eingetragen. Das Vereinsregister wird beim Amtsgericht (Registergericht) geführt, das für den Sitz des Vereins zustä... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Der wichtigste Vorteil eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist die rechtliche Selbstständigkeit: Der Verein wird zu einer eigenen juristischen Person. Das bedeutet konkret: 1. **Haftungsbeschr&au... [mehr]