Nein. Eine Hochzeit ist rechtlich keine bloß „romantische Verpackung“ für einen Geschäftsvertrag, aber die Ehe hat sehr reale finanzielle und rechtliche Folgen – und...
Muss ein Verein beim Notar gegründet werden?
Antwort vomNein, ein Verein muss nicht zwingend beim Notar gegründet werden. Die Gründung eines Vereins erfolgt in der Regel durch die Erstellung einer Satzung und die Wahl eines Vorstands in einer Gründungsversammlung. Anschließend muss der Verein beim zuständigen Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen werden, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen. Ein Notar ist dabei nicht zwingend erforderlich, kann aber bei der Erstellung der Satzung und der Eintragung ins Vereinsregister hilfreich sein.
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Wie kündigt man eine Vereinsmitgliedschaft?
Eine Vereinsmitgliedschaft kündigst du wirksam nur nach der Satzung des Vereins; entscheidend sind dort Kündigungsfrist, Form und der richtige Empfänger. Fehlt eine Sonderregel, wirkt d...
Kündigung für einen Verein?
Wenn du „für einen Verein kündigen“ meinst: Das geht nur, wenn du dazu bevollmächtigt bist oder gesetzlich vertretungsberechtigt bist. Ohne Vollmacht ist die Kündigung...
Kann ein Notar in der Schweiz nicht handschriftliche Testamente, Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen beglaubigen oder erstellen?
Teilweise ja – aber nicht durch eine blosse Beglaubigung. In der Schweiz kann ein Notar nicht einfach ein maschinengeschriebenes Testament oder einen maschinengeschriebenen Vorsorgeauftrag &bdqu...