Die Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland sind: 1. **Gesellschafter**: Mindestens eine Person (natürliche oder juristische) kan... [mehr]
Nein, ein Verein muss nicht zwingend beim Notar gegründet werden. Die Gründung eines Vereins erfolgt in der Regel durch die Erstellung einer Satzung und die Wahl eines Vorstands in einer Gründungsversammlung. Anschließend muss der Verein beim zuständigen Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen werden, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen. Ein Notar ist dabei nicht zwingend erforderlich, kann aber bei der Erstellung der Satzung und der Eintragung ins Vereinsregister hilfreich sein.
Die Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland sind: 1. **Gesellschafter**: Mindestens eine Person (natürliche oder juristische) kan... [mehr]
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss nicht in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen werden. Sie entsteht automatisch durch den Gesellschaftsvertrag und die gemeinsame Tät... [mehr]
Bei Nichtzahlung einer Notarsrechnung können verschiedene Konsequenzen drohen: 1. **Mahnung und Verzugszinsen**: Der Notar wird in der Regel zunächst eine Mahnung senden. Ab dem Zeitpunkt d... [mehr]