Ja, das Hinrichten von Kollaborateuren ohne Prozess stellt ein Verbrechen dar. Nach internationalem Recht, insbesondere den Genfer Konventionen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, h... [mehr]
Gemäß dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) sind Verbrechen Straftaten, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind. Beispiele für solche Delikte sind: 1. **Mord (§ 211 StGB)**: Vorsätzliche Tötung eines Menschen aus bestimmten, besonders verwerflichen Motiven. 2. **Totschlag (§ 212 StGB)**: Vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die besonderen Merkmale des Mordes. 3. **Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)**: Körperverletzung, die zur dauerhaften Entstellung, zum Verlust oder zur dauerhaften Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit eines wichtigen Körperteils oder Organs führt. 4. **Raub (§ 249 StGB)**: Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. 5. **Menschenhandel (§ 232 StGB)**: Ausbeutung von Menschen durch Zwang, Täuschung oder Missbrauch von Machtverhältnissen. 6. **Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)**: Sexuelle Handlungen an oder vor einem Kind unter 14 Jahren oder das Veranlassen eines Kindes zu solchen Handlungen. Diese Liste ist nicht abschließend, aber sie gibt einen Überblick über einige der schwerwiegenden Delikte, die als Verbrechen eingestuft werden. Weitere Informationen finden sich im Strafgesetzbuch: [StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/).
Ja, das Hinrichten von Kollaborateuren ohne Prozess stellt ein Verbrechen dar. Nach internationalem Recht, insbesondere den Genfer Konventionen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, h... [mehr]