Eine Zustimmung nach DSGVO ist nicht pauschal für eine feste Zeit gültig. Sie gilt nur so lange, wie sie für den konkreten Zweck noch informiert, aktuell und für die betroffene Per...
Kann man gegenüber einer natürlichen Person Verbote auf Grundlage der DSGVO aussprechen?
Antwort vomJa, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber natürlichen Personen festgelegt werden, die den Umgang mit personenbezogenen Daten betreffen. Verbote oder Einschränkungen können sich aus der Notwendigkeit ergeben, die Rechte der betroffenen Person zu schützen, insbesondere wenn es um die Verarbeitung ihrer Daten geht. Beispielsweise kann eine betroffene Person verlangen, dass ihre Daten nicht für bestimmte Zwecke verarbeitet werden, oder sie kann der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen. Solche Rechte sind in den Artikeln 15 bis 22 der DSGVO geregelt.