Eine externe Kanzlei hat bei der Art.-28-DSGVO-Vendorauditierung nicht die Aufgabe, die Verantwortung zu übernehmen, sondern die Prüfung rechtlich zu strukturieren, zu dokumentieren und mit...
Kann man gegenüber einer natürlichen Person Verbote auf Grundlage der DSGVO aussprechen?
Antwort vomJa, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber natürlichen Personen festgelegt werden, die den Umgang mit personenbezogenen Daten betreffen. Verbote oder Einschränkungen können sich aus der Notwendigkeit ergeben, die Rechte der betroffenen Person zu schützen, insbesondere wenn es um die Verarbeitung ihrer Daten geht. Beispielsweise kann eine betroffene Person verlangen, dass ihre Daten nicht für bestimmte Zwecke verarbeitet werden, oder sie kann der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen. Solche Rechte sind in den Artikeln 15 bis 22 der DSGVO geregelt.