Das Recht auf Datenübertragung, auch als "Recht auf Datenportabilität" bekannt, ist ein Bestandteil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Es ermö... [mehr]
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: 1. **Einwilligung**: Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck gegeben. 2. **Vertragserfüllung**: Die Verarbeitung ist erforderlich, um einen Vertrag, an dem die betroffene Person beteiligt ist, zu erfüllen. 3. **Rechtliche Verpflichtung**: Die Verarbeitung ist erforderlich, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, der der Verantwortliche unterliegt. 4. **Lebenswichtige Interessen**: Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. 5. **Öffentliches Interesse**: Die Verarbeitung ist erforderlich, um eine Aufgabe zu erfüllen, die im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. 6. **Berechtigte Interessen**: Die Verarbeitung ist erforderlich, um berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten zu wahren, sofern die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen. Diese Grundlagen sind im Datenschutzrecht, insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, festgelegt.
Das Recht auf Datenübertragung, auch als "Recht auf Datenportabilität" bekannt, ist ein Bestandteil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Es ermö... [mehr]