Welche UWG-Paragraphen gelten für den Kauf negativer Google-Bewertungen für Produkte der Konkurrenz?

Antwort

Der Kauf von negativen Google-Bewertungen für die Produkte der Konkurrenz kann gegen mehrere Paragraphen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Insbesondere relevant sind: 1. **§ 3 UWG** - Dieser Paragraph verbietet unlautere geschäftliche Handlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil anderer Unternehmen zu beeinflussen. Der Kauf von negativen Bewertungen kann als solche unlautere Handlung angesehen werden. 2. **§ 4 UWG** - Hier werden spezifische unlautere Handlungen aufgelistet, darunter auch irreführende Werbung. Negative Bewertungen, die nicht der Wahrheit entsprechen, könnten als irreführend betrachtet werden. 3. **§ 5 UWG** - Dieser Paragraph behandelt die irreführende Werbung und könnte ebenfalls relevant sein, wenn die negativen Bewertungen falsche Informationen über die Produkte der Konkurrenz verbreiten. Insgesamt könnte der Kauf von negativen Bewertungen als wettbewerbswidrig und unlauter eingestuft werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Kategorie: Recht Tags: UWG Bewertungen Konkurrenz
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