Was ist das UWG und welche Probleme könnten Gastronomen haben?

Antwort

Das UWG steht für das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Deutschland. Es dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Gastronomen könnten unter anderem folgende Probleme im Zusammenhang mit dem UWG haben: 1. **Irreführende Werbung**: Wenn ein Gastronom falsche oder irreführende Angaben zu seinen Speisen, Preisen oder Dienstleistungen macht, kann dies als unlauterer Wettbewerb angesehen werden. 2. **Vergleichende Werbung**: Wenn ein Gastronom seine Angebote direkt mit denen eines Mitbewerbers vergleicht und dabei unwahre oder abwertende Aussagen macht, kann dies ebenfalls gegen das UWG verstoßen. 3. **Verstöße gegen Preisangabenverordnung**: Wenn Preise nicht klar und deutlich angegeben werden oder versteckte Kosten existieren, kann dies als unlauterer Wettbewerb gewertet werden. 4. **Nachahmungsschutz**: Wenn ein Gastronom das Konzept, die Speisekarte oder das Design eines Mitbewerbers kopiert, kann dies als unlauterer Wettbewerb betrachtet werden. 5. **Belästigende Werbung**: Unaufgeforderte Werbung, z.B. durch E-Mails oder Anrufe, kann ebenfalls gegen das UWG verstoßen. Weitere Informationen zum UWG und den spezifischen Regelungen findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: [BMJV - UWG](https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/).

Kategorie: Recht Tags: UWG Gastronomen Probleme
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