Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) hat ein 16-jähriger Auszubildender in Deutschland Anspruch auf mindestens 30 Urlaubstage pro Jahr. Dies entspricht 5 Wochen Urlaub, da die gesetzliche Arbeitszeit für Jugendliche in der Regel 5 Tage pro Woche beträgt.